Wartungskosten: Sonstige Betriebskosten bleiben ohne explizite Umlagevereinbarung reine Vermietersache
Betriebs- bzw. Nebenkosten sind immer wieder Dreh- und Angelpunkt bei Mietrechtsprozessen. In diesem Fall, bei dem es vor dem Amtsgericht Hamburg (AG) um die Betriebskostenabrechnung für einen Supermarkt ging, war wie so oft die Frage, ob die Abwälzung einer darin enthaltenen Position auf die Gewerbemieterin überhaupt rechtens sei.
Verbraucherpreisindex irrelevant: Münchner Landgericht erteilt Mieterhöhung über den geltenden Mietspiegel hinaus eine Abfuhr
Dieses Urteil wird sowohl bei Münchner Mietern als auch bei deren Vermietern für Aufmerksamkeit sorgen. Denn der Methode, die Inflation vermieterseitig als Argument hinzuzuziehen, wenn durch eine Mietanpassung der Mietspiegel überschritten wird, hat das Landgericht München I (LG) eine Abfuhr erteilt. Wer die Miete erhöhen möchte, muss sich nach wie vor an das Gesetz halten.
Sachmangel beim Altbau: Erhebliche Wandfeuchtigkeit macht Souterrainwohnung unbewohnbar
Zwar können für ein altes Haus andere Regelungen gelten als für einen Neubau, dennoch ist die Sachmängelgewährleistung für alle gleich. Das mussten auch die Verkäufer einer Eigentumswohnung einsehen, die von den Käufern auf Schadensersatz verklagt wurden. Das diesbezügliche Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) war eindeutig und durchaus nachvollziehbar.
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Minderjährige Miterbin: Kosten eines Ergänzungspflegers im Rahmen einer Nachlassabwicklung
Wenn ein Ergänzungspfleger für die Genehmigung eines notariellen Grundstücksübertragungsvertrags keine anwaltsspezifischen Aufgaben wahrnimmt, sondern lediglich einen Abgleich des Vertrags mit der testamentarischen Verfügung vornimmt, muss er diesen Umstand laut Oberlandesgericht Celle (OLG) auch in seiner Abrechnung berücksichtigen.
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Kostenverteilung nach Gebrauch: BGH erklärt Änderung der Kostentragung für Erhaltungsmaßnahmen für zulässig
Sobald eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) beschließt, dass künftig nur einzelne Eigentümer bestimmte Kosten tragen sollen, ist Streit vorprogrammiert. So wie im folgenden Fall, der bis vor den Bundesgerichtshof (BGH) ging und in dem die Frage beantwortet werden musste, ob ein entsprechender Beschluss ordnungsgemäß abgehalten wurde.
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Kein „actio pro socio“: Wer ist klageberechtigt bei zweckwidriger Nutzung in verwalterloser Zweier-WEG?
„Actio pro socio“ bezeichnet im deutschen Gesellschaftsrecht die gerichtliche Geltendmachung der Gesellschaft zustehender Sozialansprüche durch einen einzelnen Gesellschafter. Ob diese „Klage für die Gesellschaft“ auch innerhalb einer verwalterlosen Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) möglich ist, wenn diese nur aus zwei Eigentümern besteht, konnte final der Bundesgerichtshof (BGH) beantworten.