Wartungskosten: Sonstige Betriebskosten bleiben ohne explizite Umlagevereinbarung reine Vermietersache
Betriebs- bzw. Nebenkosten sind immer wieder Dreh- und Angelpunkt bei Mietrechtsprozessen. In diesem Fall, bei dem es vor dem Amtsgericht Hamburg (AG) um die Betriebskostenabrechnung für einen Supermarkt ging, war wie so oft die Frage, ob die Abwälzung einer darin enthaltenen Position auf die Gewerbemieterin überhaupt rechtens sei.
Verbraucherpreisindex irrelevant: Münchner Landgericht erteilt Mieterhöhung über den geltenden Mietspiegel hinaus eine Abfuhr
Dieses Urteil wird sowohl bei Münchner Mietern als auch bei deren Vermietern für Aufmerksamkeit sorgen. Denn der Methode, die Inflation vermieterseitig als Argument hinzuzuziehen, wenn durch eine Mietanpassung der Mietspiegel überschritten wird, hat das Landgericht München I (LG) eine Abfuhr erteilt. Wer die Miete erhöhen möchte, muss sich nach wie vor an das Gesetz halten.
Sachmangel beim Altbau: Erhebliche Wandfeuchtigkeit macht Souterrainwohnung unbewohnbar
Zwar können für ein altes Haus andere Regelungen gelten als für einen Neubau, dennoch ist die Sachmängelgewährleistung für alle gleich. Das mussten auch die Verkäufer einer Eigentumswohnung einsehen, die von den Käufern auf Schadensersatz verklagt wurden. Das diesbezügliche Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) war eindeutig und durchaus nachvollziehbar.
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Wohnungskauf ohne Baugenehmigung: Wird arglistige Täuschung ausgeschlossen, ist vertraglicher Haftungsausschluss bindend
Wer eine bereits bestehende und vor allem bewohnte Wohnung kauft, sollte meinen, dass diese Wohnung zumindest rechtlich ohne Beanstandung dort steht, wo sie eben steht. Doch das vielgerühmte Credo „Lage!“ der Immobilienmakler zeigte hier seine baurechtlichen Grenzen. Die Wohnung war nun zwar gekauft, doch nie für den Bau genehmigt worden. Den Fall musste letzten Endes das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) entscheiden.
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Versteckter „Ausgang“: Schaltfläche zur Onlinekündigung muss gut auffindbar, gut lesbar und gut verständlich betitelt sein
Kein Unternehmen lässt seine Kunden gern ziehen. Ihnen deshalb aber das Verlassen so schwierig zu gestalten, wie es der Pay-TV-Dienstleister im folgenden Fall tat, ist nicht anzuraten. Denn bei einer erneuten Zuwiderhandlung drohen Gerichte wie das Landgericht München I (LG) mit empfindlichen Ordnungsgeldern und ersatzweiser Ordnungshaft.
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Verkehrssicherungspflicht verletzt: Selbst sichtbare Kabel können auf Wochenmarkt schmerzhafte und teure Folgen haben
Auf Wochenmärkten und ähnlichen Veranstaltungen mit Verkaufsständen oder Fahrgeschäften müssen Kabel verlegt werden. Dass es sich hierbei um Stolperfallen handelt, die gut zu sichern sind, sollte sich besonders bei Veranstaltungsprofis längst herumgesprochen haben. Dass dem nicht so ist, beweist die Tatsache, dass sich das Oberlandesgericht Köln (OLG) erneut einer derartigen Verkehrssicherungspflichtverletzung annehmen musste.