Freizeitausgleich unmöglich: Finanzielle Entschädigung für Bereitschaftsdienste bei der Feuerwehr
Nur weil man nicht arbeitet, heißt das noch lange nicht, dass man diese Zeit frei gestalten kann. Eben deshalb sind besonders auch Bereitschaftsdienste immer wieder Thema vor den Arbeitsgerichten. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG) hat nun eine wegweisende Entscheidung für Feuerwehrleute im Bereitschaftsdienst gefällt.