
Kein Betriebsratsfehler: Wie verfahrensfehlerhafte Ladung mit nachträglichem Tagesordnungspunkt geheilt werden kann
Einmal mehr lag im folgenden Arbeitsrechtsprozess der Knackpunkt auf der Frage, ob nötige Formerfordernisse erfüllt wurden. Der Arbeitgeber meinte nein, der Betriebsrat wiederum war da gegenteiliger Meinung. Das Thüringer Landesarbeitsgericht (LAG) musste folglich prüfen, ob und unter welchen Umständen eine verfahrensfehlerhafte Ladung geheilt werden kann.