Einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung: Eine Kündigungsrücknahme ist in den seltensten Fällen durchsetzbar
Ein Arbeitnehmer hatte sein Arbeitsverhältnis gekündigt und es sich dann jedoch wieder anders überlegt. Ob er seine Kündigung einfach so einseitig wieder zurückziehen und weitermachen durfte wie bisher, musste im Folgenden das Landesarbeitsgericht Thüringen (LAG) beantworten.