280 statt 266 Tage: BAG konkretisiert zeitlichen Beginn einer Schwangerschaft
Einer schwangeren Arbeitnehmerin darf nicht ohne weiteres gekündigt werden. Die Zustimmung einer Behörde ist dabei erforderlich. Und wann die Schwangerschaft – in rechtlicher Hinsicht – genau beginnt, hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) nun festgelegt.