
Ende vom Homeoffice: Rechtmäßige Anordnung der Vor-Ort-Präsenz setzt sachliches Interesse des Arbeitgebers voraus
Was während der Corona-Pandemie noch als Zukunftsmodell der Arbeit gepriesen wurde, legt zunehmend den Rückwärtsgang ein: Arbeit im Homeoffice. Doch so einfach, wie es sich die Unternehmen oft vorstellen, ist der Weg zurück in die Vor-Ort-Präsenz nicht. So musste sich das Landesarbeitsgericht Köln (LAG) mit der Frage beschäftigen, wann und unter welchen Voraussetzungen ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer zurückbeordern kann.