
Generationengerechtigkeit: 67-jähriger schwerbehinderter Bewerber muss von kommunalem Arbeitgeber nicht berücksichtigt werden
Im Fall des Landesarbeitsgerichts Hamm (LAG) ging es wieder einmal mehr um die Frage, ob eine Diskriminierung wegen einer Behinderung und wegen des Alters vorlag. Der beklagte Arbeitgeber hatte gegen diese beiden Vorwürfe zwar nur ein argumentatives Blatt auf der Hand – dieses erwies sich allerdings quasi als Trumpf, der den Streit entschied.