Bloßstellung, Erniedrigung, Demütigung: Unternehmensinterne Weiterleitung intimer Abbildungen von Kollegen kann teuer werden
Mit Kollegen verhält es sich wie mit Nachbarn – man kann sie sich nicht aussuchen und ist doch fast täglich mit ihnen befasst. Doch Vorsicht vor unüberlegtem Handeln, vor allem, wenn es das Gegenüber am Schreibtisch in seiner Menschenwürde und den Persönlichkeitsrechten verletzt. Denn sonst kann einen das teuer zu stehen kommen, wie im Fall des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (LAG).