
Erstattung überzahlter Renten: Zulassen eines banküblichen Zahlungsgeschäfts ist nicht immer eine vorwerfbar unterlassene Handlung
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) musste sich im folgenden Fall mit der Frage beschäftigen, ob eine erteilte Kontovollmacht des Erblassers eine Grundlage dafür bildet, von dem Vollmachtnehmer die Rückerstattung einer zu viel gezahlten Rente verlangen zu können.