
Vergütung von Nachlasspflegern: Stundensätze den Lebenshaltungskosten und Inflationsraten angepasst
Nachlasspfleger erhalten für ihre Tätigkeit eine Vergütung, die grundsätzlich aus dem Nachlass zu tragen ist. Für berufsmäßig tätige Nachlasspfleger hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) nun höhere Stundensätze zur Abrechnung bewilligt. Nur die Frage des Schwierigkeitsgrads könnte ein Streitpunkt sein und bleibt häufig offen, bis sie vor Gericht geklärt wird.