Testamentsvollstreckervergütung: Kein Entnahmerecht vor Schlussrechnung nach Beendigung des Amts
Ein Testamentsvollstrecker kann für die Führung seines Amts eine angemessene Vergütung verlangen, sofern der Erblasser nicht etwas anderes bestimmt. Mit der Festlegung der Vergütungshöhe und der Frage, ob ein Testamentsvollstrecker bereits vor Erstellung einer Schlussrechnung Gelder als Vorschuss entnehmen darf, beschäftigte sich das Landgericht Bremen (LG).