
Erbrechtsverordnung: Formerfordernisse bei einem europäischen Nachlasszeugnis
Muss ein Grundbuch nach einem Erbfall berichtigt werden, erfolgt der Nachweis über die Erbfolge entweder durch einen Erbschein oder durch ein europäisches Nachlasszeugnis. Ob das europäische Nachlasszeugnis aber auch dann als Dokument ausreichend ist, wenn das hierzu verpflichtende Formblatt nicht vollständig ausgefüllt ist, war Gegenstand einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremen (OLG).