Abwicklungs- statt Dauertestamentsvollstreckung: Entlassung aus dem Amt als Testamentsvollstreckerin wegen grober Pflichtverletzungen
Testamentsvollstrecker können von den Erblassern mit unterschiedlichen Aufgaben im Hinblick auf die Aufgabe selbst, aber auch in Bezug auf die Dauer der Testamentsvollstreckung betraut werden. Das Oberlandesgericht München (OLG) musste sich mit der Abberufung einer Testamentsvollstreckerin aus ihrem Amt beschäftigen, die sich hierbei nicht an die Vorgaben hielt.