
Recht des Bürgerlichen Gesetzbuchs: BGH erklärt Kündigung von DDR-Altmietvertrag grundsätzlich für zulässig
Wer eine Wohnung hat, gibt sie meist nur ungern auf. Eben deshalb laufen Mietverträge oft auch über viele Jahrzehnte. Das birgt besonders hierzulande eine besondere Herausforderung, und der Bundesgerichtshof (BGH) musste sich mit der Kündigung eines DDR-Altmietvertrags beschäftigen.