
Platznot durch Sammelwut: AG Köln verneint eheliche Streitigkeiten als Grund für Eigenbedarfskündigung
Eigenbedarfskündigungen sind ein Damoklesschwert für Mieter. Viele dieser Kündigungen stehen allerdings auf wackeligen Füßen. Auch der folgende Fall zeigt, dass Mieter diesen Schock nicht regungslos hinnehmen sollten. Das Amtsgericht Köln (AG) musste sich dabei nämlich mit der Frage beschäftigen, ob die Sammelleidenschaft des vermieterseitigen Gatten bereits einen Kündigungsgrund wegen Eigenbedarfs begründen kann.