
Betriebs- und Heizkostenabrechnung: Mieter müssen keine Reise in Kauf nehmen, um entsprechende Belege einsehen zu können
Mieter haben das Recht, Belege für die Nebenkosten einzusehen. Was dabei zu berücksichtigen ist, wenn eine längere Strecke den Vermieter vom Mieter trennt, so dass eine Belegeinsicht vor Ort nicht ohne größere Umstände erfolgen kann, musste das Amtsgericht Hamburg (AG) im folgenden Fall klären.