Einstweilige Verfügung: Sorge um Erhalt eigener Bäume berechtigt nicht zum Betreten des Nachbargrundstücks
Wenn die Befürchtung besteht, dass bei der Bebauung des Nachbargrundstücks der Umweltschutz nicht genügend beachtet wird, sollte man davon Abstand nehmen, eigenständig zur Tat zu schreiten. Auch wenn offen ist, ob als Folge unbefugter Schritte eine dauerhaft getrübte Nachbarschaft oder ein Wiedersehen vor Gericht schlimmer ist – vor dem Amtsgericht Hannover (AG) war zumindest rechtlich die Sache schnell klar.