Als Vertragsstrafe wertbar: Zahlungsbedingungen machen 20-%-Skontoklausel bei Einbauküchenkauf unzulässig
Wer bei einem mehr als 20%igen Skonto nicht zuschlägt und keine Küche kauft, ist selbst schuld! So in etwa darf man den Gedankengang eines Küchenstudios wohl nachzeichnen, wenn man sich diesen Fall ansieht, der vor dem Oberlandesgericht Zweibrücken (OLG) landete. Doch so großzügig das Angebot auf den ersten Blick auch erschien, auf den zweiten Blick erwies es sich als unzulässig.