
Tatsachenbehauptung statt Meinung: Transportschaden als Grund für schlechte Onlinebewertung muss nachgewiesen werden können
Ein befriedigendes Sättigungsgefühl reicht schon, um in einen leicht trägen Entspannungsmodus zu verfallen. Wenn man dann noch zu dem ein oder anderen alkoholischen Feierabendgetränk verführt wird, scheint es nur logisch, dass gerade in Gaststätten eine erhöhte Sorgfaltspflicht für die Betreiber besteht. Dass diese aber nicht für alles haftbar gemacht werden können, das Gäste zu Fall bringt, zeigt der Fall des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG).