
Vertrag bei Zustellung?: Keine Vorkasse im Onlinehandel ohne abgeschlossenen Kaufvertrag
Im Onlinehandel geht bekanntermaßen nicht immer alles mit rechten Dingen zu. Dass gerade deshalb gewisse Grundvoraussetzungen gegeben sein sollten, beweist dieser Fall, der bis vor das Oberlandesgericht Nürnberg (OLG) ging. Denn Basis einer (womöglich berechtigten) Vereinbarung zur Vorkassenleistung durch den Käufer bildet zunächst ein gültiger Kaufvertrag.