„Service und Sauberkeit mangelhaft“: Fitnessstudiobetreiberin steht kein Anspruch auf Unterlassung und Löschung der Bewertung zu
Internetbewertungen sind für Unternehmen besonders wichtig. Ob es dabei auch erheblich ist, wie lange der letzte Besuch des bewertenden Kunden zurückliegt, musste im Fall eines Fitnesstudios das Amtsgericht Lörrach (AG) entscheiden.