Zurückgetretene Betriebsgefahr: Radfahrer haftet voll für Unfallfolgen nach seinem Vorfahrtsverstoß
Die sogenannte Betriebsgefahr soll jedem Autofahrer vor Augen führen, dass das Führen eines Kfz im Straßenverkehr stets mit Gefahren verbunden ist. Die Folge ist, dass durch ihn bzw. sein Fahrzeug verursachte Schäden auch nach fehlerfreiem Fahren immer auch ein Stück weit „auf seine Kappe“ gehen – zumindest zu einem Prozentsatz. Aber natürlich gibt es auch hier Ausnahmen, und das Landgericht Lübeck (LG) hatte eine solche zu bewerten.