Fahrzeug bleibt Fahrzeug: Nach Trunkenheitsfahrt mit über 1,6 ‰ kann Fahrradfahrverbot ausgesprochen werden
Wer als fahruntüchtig gilt, kann der Bedeutung entsprechend nicht mehr sicher fahren. Welches Fahrzeug er im fahrtüchtigen Zustand hätte fahren sollen, erklärt sich dabei nicht von allein. Daher musste das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) hier nicht nur erklärend, sondern auch bestätigend tätig werden. Denn in seinem Urteil gab es der Vorinstanz recht.