Für E-Fahrzeuge mit Parkschein! Zwei übereinanderhängende Zusatzzeichen bedingen einander
Die Unterschiede von „übereinander“ und „nebeneinander“ sind in diesem Fall, der vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG) landete, womöglich von nicht zu unterschätzender Bedeutung. Dass bereits höchstrichterlich entschieden wurde, dass sich ein Zusatzzeichen auf das unmittelbar über ihm befindliche Verkehrszeichen bezieht, gilt sogar für den Fall, dass sich ein weiteres Zusatzzeichen dem vorigen anschließt. Zu kompliziert? Dann lesen Sie selbst.