Das Wichtigste im Überblick
- Schwerbehinderte Arbeitnehmer genießen einen besonderen Kündigungsschutz – auch während der Probezeit
- Die Kündigung ist ohne Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung und des Integrationsamts unwirksam
- Sie haben nur 3 Wochen Zeit, um rechtliche Schritte gegen eine Kündigung einzuleiten
Besonderer Kündigungsschutz bei Schwerbehinderung – Ihre Rechte im Überblick
Als Arbeitnehmer mit einer Schwerbehinderung stehen Sie unter einem besonderen gesetzlichen Schutz. Dies gilt insbesondere dann, wenn Ihnen eine Kündigung droht oder bereits ausgesprochen wurde. Der besondere Kündigungsschutz greift dabei immer dann, wenn ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, eine offensichtliche Schwerbehinderung vorliegt oder ein Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit vorhanden ist. Eine wirksame Kündigung erfordert die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung, des Betriebsrats und meist die Zustimmung des Integrationsamts. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht unterstütze ich Sie mit einer Ersteinschätzung und schneller juristischer Hilfe, denn die Frist für rechtliche Schritte beträgt nur drei Wochen.
Neue Rechtsprechung stärkt Arbeitnehmerrechte in der Probezeit
Die bisherige Regelung, nach der in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses keine Zustimmung des Integrationsamts für eine Kündigung erforderlich war, wurde durch aktuelle Rechtsprechung deutlich eingeschränkt. Der Europäische Gerichtshof hat in einer wegweisenden Entscheidung klargestellt, dass Arbeitgeber auch während der Probezeit verpflichtet sind, ein Präventionsverfahren durchzuführen und alternative Beschäftigungsmöglichkeiten zu prüfen. Zudem muss der Arbeitsplatz, wenn möglich, behindertengerecht angepasst werden.
Formale Voraussetzungen für eine wirksame Kündigung
Eine rechtswirksame Kündigung setzt voraus, dass die Schwerbehindertenvertretung gemäß § 178 Abs. 2 SGB IX beteiligt wurde. Gleichzeitig muss der Betriebsrat nach § 102 BetrVG angehört werden. In den meisten Fällen ist zudem die Zustimmung des Integrationsamts erforderlich. Fehlt auch nur eine dieser Voraussetzungen, ist die Kündigung unwirksam.
Kompetente rechtliche Unterstützung durch erfahrene Experten
Als Fachanwälte für Arbeitsrecht mit über 10-jähriger Erfahrung im Schwerbehindertenrecht wissen wir um die Bedeutung schnellen Handelns bei einer Kündigung. Die gesetzliche Frist von drei Wochen für die Einleitung rechtlicher Schritte ist dabei zwingend zu beachten. Schwerbehinderte Arbeitnehmer genießen einen besonderen gesetzlichen Kündigungsschutz.
Konkrete Unterstützung im Kündigungsfall
Der erste Schritt nach Erhalt einer Kündigung ist die sorgfältige Dokumentation des Kündigungszugangs. Im Rahmen einer Ersteinschätzung prüfen wir umgehend die Rechtmäßigkeit der Kündigung und alle weiteren Handlungsoptionen. Dies umfasst sowohl die Möglichkeiten zum Erhalt des Arbeitsplatzes als auch Chancen auf eine alternative Beschäftigung oder attraktive Abfindungslösungen.
Ihr Weg zu uns
Nach Ihrer Kontaktaufnahme führen wir ein ausführliches Erstgespräch, in dem wir Ihre individuelle Situation analysieren. Wir entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie und nehmen bei Bedarf noch am selben Tag Kontakt mit Ihrem Arbeitgeber auf. Dabei nutzen wir unsere langjährige Expertise im Schwerbehindertenrecht, um die bestmögliche Lösung für Sie zu erreichen.
Handlungsempfehlung: Professionelle Unterstützung sichert Ihre Rechte
Die Komplexität des Schwerbehindertenrechts und die kurzen Fristen machen eine professionelle rechtliche Beratung unverzichtbar. Als Fachanwälte für Arbeitsrecht kennen wir nicht nur die aktuellen rechtlichen Entwicklungen, sondern auch die praktischen Herausforderungen in Kündigungsfällen. Lassen Sie sich von uns beraten – wir setzen uns mit aller Kraft für Ihre Rechte ein.
Häufig gestellte Fragen
Wann gilt der besondere Kündigungsschutz für Schwerbehinderte?
Der besondere Kündigungsschutz greift, sobald eine Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde oder eine Gleichstellung vorliegt. Wichtig ist, dass die Schwerbehinderung zum Zeitpunkt der Kündigung bereits nachgewiesen sein muss.
Wie lange habe ich Zeit, gegen eine Kündigung vorzugehen?
Nach Erhalt der Kündigung haben Sie eine strenge Frist von drei Wochen, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Diese Frist ist unbedingt einzuhalten, da verspätete Klagen in der Regel nicht mehr zugelassen werden.
Muss der Arbeitgeber das Integrationsamt bei einer Kündigung einschalten?
Grundsätzlich ja. Die Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamts. Ausnahmen gelten nur in wenigen Fällen, etwa in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses – aber auch hier sind nach aktueller Rechtsprechung bestimmte Vorgaben zu beachten.
Was passiert, wenn die Schwerbehindertenvertretung nicht beteiligt wurde?
Eine Kündigung ohne vorherige Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung ist unwirksam. Dies gilt auch dann, wenn alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind.
Kann ich während der Probezeit gekündigt werden?
Grundsätzlich ist eine Kündigung in der Probezeit möglich, jedoch hat der EuGH die Anforderungen verschärft. Der Arbeitgeber muss auch in der Probezeit ein Präventionsverfahren durchführen und Alternativen zur Kündigung prüfen.
Was ist ein Präventionsverfahren und wann muss es durchgeführt werden?
Ein Präventionsverfahren dient dazu, Schwierigkeiten im Arbeitsverhältnis zu beseitigen und eine Kündigung zu vermeiden. Der Arbeitgeber muss dabei mit verschiedenen Stellen (z.B. Schwerbehindertenvertretung, Betriebsrat) nach Lösungen suchen, um das Arbeitsverhältnis zu erhalten.
Welche Abfindung steht mir bei einer Kündigung zu?
Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Jedoch können wir in vielen Fällen aufgrund der besonderen Schutzrechte für Schwerbehinderte eine angemessene Abfindung aushandeln.
Muss mir der Arbeitgeber einen anderen Arbeitsplatz anbieten?
Ja, der Arbeitgeber ist verpflichtet zu prüfen, ob eine Weiterbeschäftigung auf einem anderen, leidensgerechten Arbeitsplatz möglich ist. Dies gilt auch für die Probezeit.
Was kostet mich die anwaltliche Vertretung im Kündigungsfall?
Die Kosten hängen vom Einzelfall ab und werden häufig von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Wir besprechen die Kostenfrage transparent im Erstgespräch.
Wie schnell können Sie mir im Kündigungsfall helfen?
Wir reagieren umgehend und bieten auch kurzfristige Termine an. Dies ist besonders wichtig wegen der kurzen Klagefrist von drei Wochen.