Kündigung während der Wiedereingliederung: Ihre Rechte und Möglichkeiten

Artikel vom 18.12.2024

Während der Wiedereingliederung genießen Arbeitnehmer besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung ist nur unter strengen Voraussetzungen möglich. Wichtig: Die dreiwöchige Klagefrist gilt auch hier – schnelles Handeln ist entscheidend!

Kündigung während Wiedereingliederung

Das Wichtigste im Überblick

  • Während einer Wiedereingliederung genießen Sie besonderen rechtlichen Schutz
  • Eine Kündigung während der Wiedereingliederungsphase ist nur unter strengen Voraussetzungen möglich
  • Schnelles Handeln ist erforderlich: Die 3-Wochen-Frist für eine Kündigungsschutzklage gilt auch während der Wiedereingliederung
Die Rückkehr in den Beruf nach längerer Krankheit ist bereits eine große Herausforderung. Wenn in dieser sensiblen Phase eine Kündigung ausgesprochen wird, bedeutet dies eine zusätzliche erhebliche Belastung. Als erfahrene Fachanwälte für Arbeitsrecht unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

Rechtliche Besonderheiten der Wiedereingliederung

Eine stufenweise Wiedereingliederung nach § 74 SGB V dient dazu, Arbeitnehmer nach längerer Krankheit behutsam wieder an ihre Arbeitsbelastung heranzuführen. Während dieser Phase besteht ein besonderer rechtlicher Status: Sie gelten weiterhin als arbeitsunfähig, nehmen aber bereits wieder am Arbeitsleben teil. Dies hat wichtige Konsequenzen für den Kündigungsschutz.

Kündigungsschutz während der Wiedereingliederung

Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat den Schutz von Arbeitnehmern während der Wiedereingliederung in den letzten Jahren stetig gestärkt. Eine Kündigung während dieser Phase ist nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich. Dabei spielen sowohl das Kündigungsschutzgesetz als auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) eine wichtige Rolle.

Bedeutung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)

Ein ordnungsgemäß durchgeführtes BEM ist eine wichtige Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Kündigung. Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass er alle Möglichkeiten zur Weiterbeschäftigung geprüft hat. Dies gilt während der Wiedereingliederung in besonderem Maße.

Ihre Handlungsoptionen bei einer Kündigung

Bei Erhalt einer Kündigung während der Wiedereingliederung ist schnelles Handeln geboten. Die dreiwöchige Frist für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage beginnt mit Zugang des Kündigungsschreibens. Wichtig ist die sorgfältige Dokumentation aller Absprachen und medizinischen Unterlagen.

So unterstützen wir Sie

Als spezialisierte Arbeitsrechtskanzlei verfügen wir über umfangreiche Erfahrung mit Kündigungen während der Wiedereingliederung. Wir verfolgen einen ganzheitlichen Ansatz, der sowohl Ihre rechtliche als auch Ihre gesundheitliche Situation berücksichtigt. Unser Ziel ist es, entweder die Kündigung abzuwehren oder eine angemessene Abfindung für Sie zu erwirken.

Ihr Weg zu uns

Nach Ihrer Kontaktaufnahme analysieren wir in einem ausführlichen Erstgespräch Ihre individuelle Situation. Dabei berücksichtigen wir sowohl die arbeitsrechtlichen als auch die medizinischen Aspekte Ihres Falls. Auf dieser Grundlage entwickeln wir eine maßgeschneiderte Strategie zur Wahrung Ihrer Rechte.

Handlungsempfehlungen

  1. Dokumentieren Sie alle Absprachen zur Wiedereingliederung schriftlich
  2. Bewahren Sie sämtliche medizinischen Unterlagen sorgfältig auf
  3. Halten Sie engen Kontakt zu Ihrem behandelnden Arzt
  4. Informieren Sie die Krankenkasse über die Kündigung
  5. Beachten Sie die dreiwöchige Klagefrist

Häufig gestellte Fragen

Ist eine Kündigung während der Wiedereingliederung überhaupt zulässig? Eine Kündigung während der Wiedereingliederung ist rechtlich grundsätzlich möglich, unterliegt aber besonders strengen Voraussetzungen. Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass die Kündigung nicht im Zusammenhang mit der Wiedereingliederung steht und dass keine milderen Mittel zur Verfügung stehen.
Welche Fristen muss ich bei einer Kündigung während der Wiedereingliederung beachten? Die wichtigste Frist ist die dreiwöchige Klagefrist nach Erhalt der Kündigung. Diese gilt auch während der Wiedereingliederung und muss unbedingt eingehalten werden, da die Kündigung sonst als rechtswirksam gilt.
Muss der Arbeitgeber vor einer Kündigung ein BEM-Verfahren durchführen? Ja, vor einer krankheitsbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchgeführt haben. Dies gilt während der Wiedereingliederung in besonderem Maße, da hier bereits aktiv an der Wiedereingliederung gearbeitet wird.
Welche Unterlagen benötige ich für rechtliche Schritte gegen die Kündigung? Wichtig sind alle Dokumente zur Wiedereingliederung (Wiedereingliederungsplan, ärztliche Bescheinigungen), das Kündigungsschreiben, der Arbeitsvertrag, Dokumentation des BEM-Verfahrens sowie sämtliche relevante Korrespondenz mit dem Arbeitgeber.
Was passiert mit der Wiedereingliederung nach einer Kündigung? Die Wiedereingliederung kann grundsätzlich auch nach einer Kündigung fortgesetzt werden, solange das Arbeitsverhältnis noch besteht. Ob dies sinnvoll ist, muss im Einzelfall unter Berücksichtigung der medizinischen und rechtlichen Aspekte entschieden werden.
Kann ich während der Wiedereingliederung eine Abfindung verhandeln? Ja, auch während der Wiedereingliederung kann eine Abfindungsvereinbarung getroffen werden. Aufgrund der besonderen Situation während der Wiedereingliederung bestehen oft gute Chancen, eine angemessene Abfindung auszuhandeln.
Wie wirkt sich eine laufende Wiedereingliederung auf die Höhe einer möglichen Abfindung aus? Die Tatsache, dass eine Kündigung während der Wiedereingliederung ausgesprochen wurde, kann sich positiv auf die Höhe einer Abfindung auswirken, da dies die Position des Arbeitnehmers in Verhandlungen stärkt.
Was passiert, wenn ich während der Wiedereingliederung erneut erkranke? Eine erneute Erkrankung während der Wiedereingliederung ist kein Kündigungsgrund. Die Wiedereingliederung kann unterbrochen und später fortgesetzt werden. Der besondere Schutz bleibt bestehen.
Kann ich mich während eines laufenden Kündigungsschutzverfahrens nach einem neuen Job umsehen? Ja, Sie sollten sich trotz laufenden Kündigungsschutzverfahrens aktiv um eine neue Stelle bemühen. Dies ist auch wichtig für den Fall, dass die Kündigung rechtlich Bestand hat.
Darf ich während der Wiedereingliederung Urlaub nehmen? Während einer Wiedereingliederung können Sie keinen regulären Urlaub nehmen, da Sie formal noch krankgeschrieben sind. Auszeiten sollten mit Arzt und Krankenkasse abgestimmt werden.

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