Das Wichtigste im Überblick
- Eine krankheitsbedingte Kündigung erfordert drei Voraussetzungen: negative Gesundheitsprognose, erhebliche betriebliche Beeinträchtigungen und eine Interessenabwägung
- Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist vor einer krankheitsbedingten Kündigung zwingend durchzuführen
- Die Klagefrist gegen eine krankheitsbedingte Kündigung beträgt nur drei Wochen ab Zugang des Kündigungsschreibens
Die rechtlichen Grundlagen der krankheitsbedingten Kündigung
Eine krankheitsbedingte Kündigung stellt für beide Seiten – Arbeitgeber wie Arbeitnehmer – eine besondere Herausforderung dar. Während Arbeitgeber betriebliche Interessen und wirtschaftliche Belastungen im Blick haben müssen, befinden sich erkrankte Mitarbeiter oft in einer existenziell bedrohlichen Situation.
Die drei Stufen der Prüfung
Eine wirksame krankheitsbedingte Kündigung muss drei kumulative Voraussetzungen erfüllen:
- Negative Gesundheitsprognose:
Die zum Kündigungszeitpunkt vorliegenden objektiven Umstände müssen die Besorgnis weiterer Erkrankungen im bisherigen Umfang rechtfertigen.
- Erhebliche betriebliche Beeinträchtigungen:
Die zu erwartenden Fehlzeiten müssen zu wesentlichen wirtschaftlichen Belastungen führen, etwa durch Entgeltfortzahlung oder Produktionsausfälle.
- Interessenabwägung:
Die betrieblichen Interessen des Arbeitgebers müssen die Interessen des Arbeitnehmers am Erhalt des Arbeitsplatzes überwiegen.
Handlungsoptionen für Arbeitgeber
Vor der Kündigung
- Dokumentation aller Fehlzeiten
- Durchführung des BEM-Verfahrens
- Prüfung von Alternativarbeitsplätzen
- Gespräch mit dem Betriebsrat
Bei Kündigungsentschluss
- Einhaltung der Kündigungsfristen
- Beachtung des Sonderkündigungsschutzes
- Korrekte Form des Kündigungsschreibens
- Anhörung des Betriebsrats
Handlungsoptionen für Arbeitnehmer
Nach Erhalt der Kündigung
- Umgehende rechtliche Prüfung
- Einhaltung der dreiwöchigen Klagefrist
- Sammlung aller relevanten Unterlagen
- Kontaktaufnahme mit der Arbeitsagentur
Mögliche Alternativlösungen
Statt einer Kündigung können folgende Optionen geprüft werden:
- Versetzung auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz
- Reduzierung der Arbeitszeit
- Aufhebungsvertrag mit Abfindung
- Altersteilzeit oder Erwerbsminderungsrente
Unsere Expertise in Kündigungsschutzverfahren
Mit jahrelanger Erfahrung im Arbeitsrecht beraten und vertreten wir sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer bei krankheitsbedingten Kündigungen. Unser Expertenteam:
- Prüft die Rechtmäßigkeit von Kündigungen
- Entwickelt individuelle Lösungsstrategien
- Vertritt Sie vor dem Arbeitsgericht
- Verhandelt faire Abfindungen
Häufig gestellte Fragen
Wie lange muss ich krank sein, damit eine Kündigung möglich ist?
Es gibt keine feste Mindestdauer. Entscheidend sind die Zukunftsprognose und die betrieblichen Beeinträchtigungen.
Kann mir während der Krankschreibung gekündigt werden?
Ja, eine Kündigung während der Arbeitsunfähigkeit ist grundsätzlich möglich.
Was passiert, wenn das BEM nicht durchgeführt wurde?
Dies kann die Kündigung unwirksam machen, da der Arbeitgeber seiner Fürsorgepflicht nicht nachgekommen ist.
Wie hoch ist eine mögliche Abfindung?
Die Höhe richtet sich nach Betriebszugehörigkeit, Alter und individuellen Umständen. Eine Faustregel ist ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr.
Was kostet ein Kündigungsschutzverfahren?
Die Kosten richten sich nach dem Streitwert. Häufig greift eine Rechtsschutzversicherung oder Prozesskostenhilfe.
Kann ich während des Kündigungsschutzprozesses arbeitslos gemeldet sein?
Ja, Sie sollten sich sofort arbeitslos melden, um keine Nachteile zu riskieren.
Welche Unterlagen brauche ich für eine rechtliche Prüfung?
Kündigungsschreiben, Arbeitsvertrag, Krankmeldungen, BEM-Unterlagen und Schriftverkehr mit dem Arbeitgeber.
Muss ich während der Kündigungsfrist zur Arbeit erscheinen?
Wenn Sie arbeitsfähig sind, besteht die Arbeitspflicht bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses.
Kann eine krankheitsbedingte Kündigung auch in der Probezeit erfolgen?
Ja, in der Probezeit kann ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden, auch krankheitsbedingt.