Wenn ein geschiedener Beamter nach strafrechtlicher Verurteilung seine Pension verliert, stellt sich die Frage, was das für den Versorgungsausgleich bedeutet. Denn bei der Scheidung war ja sein Ehezeitanteil der Beamtenpension hälftig auf die Ehefrau übertragen worden. Das Oberlandesgericht München (OLG) war gefragt.
Geschiedene werden nun aus allen Wolken fallen: Ihr Anrecht entfällt rückwirkend genauso. Beantragt hatte das die Rentenversicherung. Zwar hatte dies das Amtsgericht Starnberg zuvor anders gesehen und eine nachträgliche Änderung als unbillig empfunden. Geschiedene dürften aufgrund rechtskräftiger Entscheidung darauf vertrauen, dass ihre Altersvorsorge gesichert sei, und müssten nicht damit rechnen, für das Fehlverhalten des Ex-Gatten mitbüßen zu müssen.
Anders sah dies aber das OLG. Bei Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis ist eine nachträgliche Änderung tatsächlicher Umstände gegeben, die das Wiederaufrollen des Versorgungsausgleichs rechtfertigt. Das sei nicht unbillig, denn auch bei fortbestehender Ehe hätten den Partner die nachteiligen Folgen des Verhaltens des anderen Ehegatten betroffen. Eine Besserstellung durch die Scheidung sei nicht gerechtfertigt.
Hinweis: Das OLG wich bei seiner Entscheidung allerdings von der strengen Halbteilung ab, blickte auf die gesamte wirtschaftliche Situation und ließ einen Teil der Altersvorsorge der hier betroffenen Ehefrau ungekürzt.
Quelle: OLG München, Beschl. v. 11.10.2023 – 2 UF 494/23 e
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(aus: Ausgabe 01/2024)