Wartungskosten: Sonstige Betriebskosten bleiben ohne explizite Umlagevereinbarung reine Vermietersache
Betriebs- bzw. Nebenkosten sind immer wieder Dreh- und Angelpunkt bei Mietrechtsprozessen. In diesem Fall, bei dem es vor dem Amtsgericht Hamburg (AG) um die Betriebskostenabrechnung für einen Supermarkt ging, war wie so oft die Frage, ob die Abwälzung einer darin enthaltenen Position auf die Gewerbemieterin überhaupt rechtens sei.
Verbraucherpreisindex irrelevant: Münchner Landgericht erteilt Mieterhöhung über den geltenden Mietspiegel hinaus eine Abfuhr
Dieses Urteil wird sowohl bei Münchner Mietern als auch bei deren Vermietern für Aufmerksamkeit sorgen. Denn der Methode, die Inflation vermieterseitig als Argument hinzuzuziehen, wenn durch eine Mietanpassung der Mietspiegel überschritten wird, hat das Landgericht München I (LG) eine Abfuhr erteilt. Wer die Miete erhöhen möchte, muss sich nach wie vor an das Gesetz halten.
Sachmangel beim Altbau: Erhebliche Wandfeuchtigkeit macht Souterrainwohnung unbewohnbar
Zwar können für ein altes Haus andere Regelungen gelten als für einen Neubau, dennoch ist die Sachmängelgewährleistung für alle gleich. Das mussten auch die Verkäufer einer Eigentumswohnung einsehen, die von den Käufern auf Schadensersatz verklagt wurden. Das diesbezügliche Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) war eindeutig und durchaus nachvollziehbar.
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Personenstandsregistereintrag verweigert: Bei klarer Sachlage darf Datumsfehler im Scheidungsbeschluss der Scheidung nicht im Wege stehen
Auch bei Gericht können Fehler passieren. In diesem Fall, der vor dem Oberlandesgericht Celle (OLG) landete, war in einem Scheidungsbeschluss das Hochzeitsdatum falsch angegeben worden. Fällt ein solcher Fehler nicht vor Rechtskraft auf, drohen praktische Probleme.
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Neues zur Arbeit auf Abruf: Arbeitgeberseitiges Abrufverhalten zu bestimmten Zeiten reicht für Rechtsbindungswillen nicht aus
Die sogenannte Arbeit auf Abruf ist im Gesetz geregelt. Wird die Dauer der wöchentlichen Arbeit bei einem solchen Arbeitsverhältnis nicht festgelegt, gilt grundsätzlich eine Arbeitszeit von 20 Stunden wöchentlich als vereinbart (§ 12 Abs. 1 Satz 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz). Das hat kürzlich das Bundesarbeitsgericht (BAG) bekräftigt.
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Long Term Incentive-Boni: Variable Vergütungsbestandteile sind im Zugewinnausgleich ungesicherte Aussichten
Der Bundesgerichtshof (BGH) musste sich mit der Frage befassen, welche Rolle beim Zugewinnausgleich jene Gehaltsbestandteile spielen, die dem Arbeitnehmer noch nicht ausbezahlt wurden. Zu den im Endvermögen als Zugewinn zu berücksichtigenden Vermögenswerten zählen alle dem Ehegatten zustehenden „rechtlich geschützten Positionen mit wirtschaftlichem Wert“, die am Stichtag bereits entstanden und unverfallbar sind.