Wartungskosten: Sonstige Betriebskosten bleiben ohne explizite Umlagevereinbarung reine Vermietersache
Betriebs- bzw. Nebenkosten sind immer wieder Dreh- und Angelpunkt bei Mietrechtsprozessen. In diesem Fall, bei dem es vor dem Amtsgericht Hamburg (AG) um die Betriebskostenabrechnung für einen Supermarkt ging, war wie so oft die Frage, ob die Abwälzung einer darin enthaltenen Position auf die Gewerbemieterin überhaupt rechtens sei.
Verbraucherpreisindex irrelevant: Münchner Landgericht erteilt Mieterhöhung über den geltenden Mietspiegel hinaus eine Abfuhr
Dieses Urteil wird sowohl bei Münchner Mietern als auch bei deren Vermietern für Aufmerksamkeit sorgen. Denn der Methode, die Inflation vermieterseitig als Argument hinzuzuziehen, wenn durch eine Mietanpassung der Mietspiegel überschritten wird, hat das Landgericht München I (LG) eine Abfuhr erteilt. Wer die Miete erhöhen möchte, muss sich nach wie vor an das Gesetz halten.
Sachmangel beim Altbau: Erhebliche Wandfeuchtigkeit macht Souterrainwohnung unbewohnbar
Zwar können für ein altes Haus andere Regelungen gelten als für einen Neubau, dennoch ist die Sachmängelgewährleistung für alle gleich. Das mussten auch die Verkäufer einer Eigentumswohnung einsehen, die von den Käufern auf Schadensersatz verklagt wurden. Das diesbezügliche Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) war eindeutig und durchaus nachvollziehbar.
Top-News
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Löschung aus Personalakte: Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses entfallen eigentliche Zwecke von Abmahnungen
Abmahnungen sind für Arbeitnehmer immer ärgerlich – besonders, wenn sie zu Unrecht erfolgen. In solchen Fällen können Arbeitnehmer die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte verlangen. Dies war bisher dann allerdings nicht mehr möglich, sobald das Arbeitsverhältnis endete – was sich nach dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (LAG) nun aber ändern könnte.
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Kein wettbewerbswidriges Verhalten: Unternehmen haften nicht bei eindeutig privaten Meinungsäußerungen von Mitarbeitern auf Social Media
Wenn sich Arbeitnehmer privat auf Social-Media-Plattformen äußern, kann das unter Umständen auch Auswirkungen auf den Arbeitgeber haben. Doch wie und wann ist privat wirklich privat? Steht man dem Arbeitgeber gegenüber immer in der Pflicht, auch wenn man seine Zugehörigkeit zu einem bestimmten Unternehmen nicht erwähnt, sobald man eine Privatmeinung zu Branchengewohnheiten äußert? Das Oberlandesgericht Hamburg (OLG) weiß Antwort.
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Übliche Unternehmenspraxis: Wird stets nur die erste Seite auf Firmenpapier gedruckt, darf das auch für Zeugnisse gelten
Geschäftspapier mit eigenem Briefkopf gehört zum Standard eines jeden Unternehmens. Daher versteht es sich von selbst, dass ein Arbeitszeugnis auch auf einem solchen Geschäftspapier ausgestellt wird. Ist dieser Anspruch aber auf alle Seiten des Zeugnisses durchsetzbar? Dieser Frage musste sich im Folgenden das Landesarbeitsgericht Köln (LAG) annehmen.