Verschuldenshaftung oder nicht? Ein 13-Jähriger taumelt nach Jux auf Drehscheibe gegen Fensterscheibe
Das gute alte Drehkarussell übt seit Generationen einen nahezu unwiderstehlichen Reiz auf kleine und große Kinder aus, ihren Wagemut an Ort und Stelle unter Beweis zu stellen. Zwar ging es hier nicht um einen Sturz als Folge jugendlichen Übermuts, doch auch ein Drehwurm hatte es durchaus in sich. Das Landgericht Frankenthal (LG) musste daher entscheiden, ob einem jungen Menschen ein folglich entstandener Glasbruch anzurechnen sei.
Probe-BahnCard: Kündigungsfrist rechtmäßig – Schriftform als Bedingung hingegen nicht
"Mit der Probe-BahnCard 3 Monate fahren und sparen!" – ein tatsächlich verlockendes Angebot der Deutschen Bahn, das bereits ab 19,90 EUR zu haben ist. Die sechswöchige Kündigungsfrist dieser BahnCard-Variante fand ein Verbraucherschutzverein hingegen nicht in Ordnung. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) war gefragt.
Allgemeines Lebensrisiko: Reitverein haftet nicht für die Folgen von eingetretenem Nagel im Pferdehuf
Immer wieder landen Fälle vor den Gerichten, die ehrlicherweise auch von Klägerseite nicht zu verhindern gewesen wären. Ein gutes Beispiel: Ein Pferd tritt in einen Nagel. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) musste sich daraufhin damit beschäftigen, ob die Pferdehalterin nach einem derartigen Fehltritt ihres Huftiers einen Schadensersatzanspruch hat – oder eben nicht.
Top-News
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Anmietung während Pandemie: Wer als Gewerbemieter die Risiken kannte, darf nicht auf Mietminderung hoffen
Immer wieder müssen sich Gerichte mit der Frage beschäftigen, ob im Gewerberaummietrecht eine Absenkung der Miete während der Corona-Zeit rechtmäßig gewesen ist. Dieses Mal war es am Oberlandesgericht Koblenz (OLG), die Antwort darauf zu finden, ob ein Gewerbemieter Anspruch auf Mietminderung hat, obwohl ihm bei Anmietung die geschäftlichen Risiken der Pandemie bereits hätten bekannt sein müssen.
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Alternative Demonstrationsroute: Behinderung und Gefährdung des Verkehrs sprechen gegen Versammlung auf Autobahn
Unser Grundgesetz garantiert das Recht, sich sowohl in geschlossenen Räumen als auch unter freiem Himmel zu versammeln. Eine solche Versammlung unter freiem Himmel – allgemeinhin als Demonstration bezeichnet – muss entgegen aller Unkenrufe zwar nicht genehmigt, aber in aller Regel gemäß Versammlungsgesetz angemeldet werden. Warum? Damit die Ordnungsbehörden einen sicheren und ungestörten Verlauf der Demonstration garantieren können. Und wenn ein solcher Verlauf nicht mehr gesichert werden kann, muss ein Gericht, wie im folgenden Fall das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG), das letzte Wort sprechen.
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Abgasskandal: Motorhersteller haften nur bei Vorsatz
Wer wie und ob er überhaupt im sogenannten Abgasskandal haftbar zu machen war und ist, scheint immer noch nicht komplett ausverhandelt zu sein. Das zeigt auch dieser Fall, der bis vor den Bundesgerichtshof (BGH) ging. Es ging es um die Frage, ob Hersteller von Motoren auch haftbar gemacht werden können, wenn es sich dabei nicht gleichzeitig auch um den Fahrzeughersteller handelt.